Die NiSV gilt für verschiedene professionelle Geräte, die nichtionisierende Strahlung zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen einsetzen. Ob ein Kosmetikgerät unter die NiSV fällt, hängt insbesondere von seinen technischen Eigenschaften und der Art der Anwendung ab.
Diodenlaser, IPL- und SHR-Systeme können abhängig von ihren technischen Eigenschaften unter die NiSV fallen. Erfahren Sie, welche Anforderungen für Betreiber relevant sind.
Bei Hochfrequenz- und Radiofrequenzgeräten gelten je nach technischen Eigenschaften besondere Anforderungen an Betrieb, Sicherheit und Dokumentation.
Auch Ultraschall-, Niederfrequenz-, Gleichstrom- und Magnetfeldgeräte können vom Anwendungsbereich der NiSV erfasst werden. Entscheidend sind die technischen Eigenschaften der Anlage.
Ob ein professionelles Kosmetikgerät unter die NiSV fällt, lässt sich nicht allein anhand der Gerätebezeichnung feststellen. Entscheidend sind unter anderem die verwendete Technologie, technische Eigenschaften und die Art der Anwendung.
Laser-, IPL-/SHR-, Radiofrequenz- und Ultraschallsysteme sowie weitere Anlagen können je nach technischen Parametern unter den Anwendungsbereich der NiSV fallen.
Für eine technische Einschätzung können Gerätedaten, Typenschild, Bedienungsanleitung und technische Unterlagen herangezogen werden.
Sie sind unsicher, ob Ihr Gerät unter die NiSV fällt, welche technischen Anforderungen zu beachten sind oder ob eine Prüfung bzw. Wartung erforderlich ist?
Senden Sie uns Hersteller, Modellbezeichnung und – wenn vorhanden – die technischen Unterlagen Ihres Gerätes. Wir prüfen die technischen Angaben und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihrem Gerät.